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Europäischer Gerichtshof urteilt über Online-Werbung

 

Namen von Mitbewerbern dürfen genannt werden

Ein wichtiges Urteil hat der Europäische Gerichtshof am vergangenen Donnerstag gefällt. Es besagt, dass die Nennung von Mitbewerbern und Markennamen in Onlinewerbung nicht gegen das bestehende Markenrecht verstößt.

Anstoß zu dem Urteil gaben langjährige Rechtsstreitigkeiten zwischen der Suchmaschine Google und vielen Markeninhabern. Diese wollten verhindern, dass andere Firmen mit Produkt- und Markennamen des konkurrierenden Unternehmens werben dürfen. Im Fokus stand hier insbesondere die Werbeform Google Adwords, wo Werbende einzelne Suchwörter eingeben können, auf die ihre Werbeanzeige bei Google ausgesendet wird.

Demnach ist es Dienstanbietern erlaubt, Markennamen der Konkurrenz mit in ihre Onlinekampagnen aufzunehmen, so lange die inhaltliche Beschreibung zumindest neutral gehalten ist.


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