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E Privacy Verordnung – Das Damoklesschwert des Internets?

Die von der Europäischen Union verabschiedete Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat seit dem 25. Mai 2018 das Internet auf den Kopf gestellt. Nun soll zusätzlich zur DSGVO ein weitere Verordnung auf den Weg gebracht werden: Die E-Privacy-Verordnung. Sie soll die Privatsphäre der Nutzer schützen und wahren. Ursprünglich sollte sie am 25. Mai 2018 zeitgleich mit der DSGVO in Kraft treten. Da das nicht gelungen ist, wird sie voraussichtlich erst im Jahr 2019 beginnen. Die E-Privacy-Verordnung ergänzt die DSGVO zu EU-weiten, einheitlichen Standards. Browser werden dadurch standardmäßig mit einem aktivierten Privacy Modus installiert. Was die Verordnung für Werbetreibende innerhalb der EU Mitgliedsstaaten bedeutet und welche Lösung wir bieten, lesen Sie hier.

Die E Privacy Verordnung und ihre Folgen

Durch die E-Privacy Verordnung werden Third-Party Cookies nicht mehr möglich sein, außer durch die jeweils einzelne Zustimmung der Endnutzer. Nur zwingend erforderliche Cookies sind ohne Einwilligung des Nutzers erlaubt – so zum Beispiel Cookies für den Warenkorb im Online-Shop. Erschwert wird zudem die Reichweitenmessung der IVW und AGOF. Bei letzterer wird die soziodemographische Messung nicht mehr möglich sein. Gesammelte Daten müssen nach kurzer Zeit gelöscht werden. Browser müssen eine Option enthalten, um generell alle Cookies auszuschließen. Das Kopplungsverbot (“Daten gegen Service”) wird noch weiter verschärft. Banner könnten wieder nach TKP (Tausender-Kontakt-Preis) berechnet werden. Bei Nichtbeachtung der Verordnung könnten drakonische Geldstrafen drohen. Webseitenbetreiber bekommen schon kalte Füße…

Marketing Automation, Retargeting und Programmatic Advertising werden de facto unmöglich. Die Finanzierung von Webportalen via Third-Party Cookies wird ausgeschlossen. Werbetreibenden, die bisher mehrheitlich auf Paid Advertising gesetzt haben, drohen massive Einbußen, was Traffic, Umsatz und Conversions betrifft.

 

E Privacy Verordnung – Unsere Lösung für Sie

Diese Verordnung hat das Potenzial, Paid Advertising – so wie wir es kennen – zu „killen“. War es das nun mit dieser Art von Werbung? Gibt es für tausende Werbetreibende also kein Morgen mehr?

Wir sagen: Nein!

Die E-Privacy Verordnung wird zwar vieles ändern, dennoch können Sie den potenziellen Kunden über alternative Wege ansprechen. Wir haben bereits eine Taktik entwickelt, um der E-Privacy Verordnung ein Schnippchen zu schlagen.

Als Online-Marketing Agentur kennen wir uns seit über 18 Jahren online aus und sind immer auf dem neuesten Stand. Falls Sie Fragen zur E-Privacy-Verordnung haben, zögern Sie nicht und nehmen Sie Kontakt zu unserem Ansprechpartner Christoph K. Weidner auf. Vereinbaren Sie einen kostenfreien Beratungstermin. In Kürze bieten wir dazu einen Workshop an.

 

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